Leitbild

Der Handlungsansatz des VSB beruht auf dem humanistischen Grundgedanken, dass Arbeit, ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung von Menschenrecht und Menschenwürde ist. Arbeit trägt in wesentlichem Maße dazu bei, ein selbstbestimmtes, auf stetes persönliches Wachstum (Kompetenzzuwachs) ausgerichtetes Leben führen zu können.

Durch Arbeit und das Bemühen um deren kontinuierliche Optimierung über Weiterbildung und Qualifizierung gelangen Menschen zu mehr Selbstverwirklichung und Selbstbestätigung. Und damit auch zur aktiven Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben und Geschehen. Dabei erhält nach unserer Ansicht die gezielte Förderung von unerkannten Talenten, verborgenen Potenzialen und nicht genutzter Kreativität eine besondere Bedeutung. Es gilt, diese Aspekte zu erkennen, zu fördern und zur umfassenden Entfaltung zu bringen.

Im Rahmen dieser Sichtweise erweitern wir den Begriff der Arbeit auf berufliche und freiberufliche Beschäftigung sowie auf ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten. Dazu zählen auch die aktive Handlung und Mitwirkung im sozialen und karitativen sowie im gesundheitlichen und gemeinnützigen Feld.

Der VSB lässt sich bei seinen finanziellen Förderungen und ideellen Unterstützungslistungen von seinen gesellschafts- und sozialpolitischen Ansprüchen leiten. Diese zielen darauf ab, einen maßgeblichen Beitrag zur Optimierung der Qualifizierungs-, Bildungs- und Arbeitschancen zu leisten, von denen vor allem sozial benachteiligte Menschen mit erheblichen beruflichen und sozialen Integrationshemmnissen profitieren sollen. Dazu zählen wir Personengruppen, die aufgrund ihrer arbeitsmarktpolitischen Benachteiligung von gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht sind.

Hierzu lassen sich u.a. zählen, junge Männer und Frauen vor und nach der ersten Bildungsphase, jugendliche Berufseinsteiger mit Vermittlungsproblemen, bildungsferne Personen mit schulischen Defiziten, Menschen nach der regulären Beschäftigungszeit, sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Aber auch Flüchtlinge und Vertriebene sowie Kriegs-, Umwelt- und Katastrophenopfer.

Grundsätzlich geht es um die Förderung der Bereiche Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Gendermainstream, bedürftige Personen im Sinne § 53 der Abgabenordnung, öffentliches Gesundheitswesen, Natur-, Umwelt- und Tierschutz.

Der VSB verfolgt dabei immer den Anspruch, jede Form der sozialen und gesellschaftlichen Ausgrenzung bestimmter Personengruppen zu vermeiden und so einer beginnenden Stigmatisierung oder anbahnenden Diskriminierung entgegenzuwirken.